Wer haftet beim Franchise-Imbiss? Verantwortung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer einfach erklärt

Bei einem Franchise-Imbiss lässt sich die Frage nach der Haftung nicht allein anhand des sichtbaren Markennamens beantworten. Franchisegeber und Franchisenehmer haben unterschiedliche Rollen, und der Franchisenehmer ist im klassischen Franchise-Modell ein rechtlich selbstständiger Unternehmer. Wer in einem konkreten Fall verantwortlich ist, hängt deshalb unter anderem vom tatsächlichen Betreiber, vom Vertrag, von der Rechtsform und vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Inhaltsverzeichnis

Kurz beantwortet: Bei einem Franchise-Imbiss haftet nicht automatisch immer der Franchisegeber oder immer der Franchisenehmer. Entscheidend ist, wer für den konkreten Vorgang rechtlich verantwortlich ist und welche eigene Pflicht verletzt wurde. Der Franchisenehmer ist grundsätzlich ein selbstständiger Unternehmer; der Franchisegeber stellt Marke und Franchisesystem bereit. Für einen konkreten Schaden oder Anspruch muss deshalb der Einzelfall geprüft werden.

Wer haftet bei einem Franchise-Imbiss: Franchisegeber oder Franchisenehmer?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Franchising verbindet eine gemeinsame Marke und ein gemeinsames Geschäftskonzept mit rechtlich selbstständigen Unternehmern. Der Deutsche Franchiseverband beschreibt Franchisenehmer ausdrücklich als rechtlich selbstständige Unternehmer, die das Konzept des Franchisegebers an ihrem Standort umsetzen.

Damit ist der Franchisegeber nicht automatisch für jeden Vorgang in einer einzelnen Filiale verantwortlich. Umgekehrt bedeutet die Selbstständigkeit des Franchisenehmers aber auch nicht, dass der Franchisegeber unter keinen Umständen haften kann. Relevant ist immer, welche Partei im konkreten Fall eine eigene rechtliche Pflicht hatte oder selbst gehandelt hat.

Die sichtbare Marke allein reicht deshalb nicht aus, um die Haftung zu bestimmen.

Wie unterscheiden sich Franchisegeber und Franchisenehmer bei Verantwortung und Haftung?

Für die Einordnung hilft zunächst eine klare Rollenverteilung. Sie beschreibt jedoch nur das Grundprinzip und ersetzt keine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls.

Ebene Grundsätzliche Rolle
Franchisegeber Stellt Marke, Geschäftskonzept und Systemrahmen bereit und entwickelt das Franchisesystem weiter.
Franchisenehmer / Franchisepartner Setzt das Franchisekonzept als rechtlich selbstständiger Unternehmer an seinem Standort um.
Filiale / Standort Der konkrete Betrieb, an dem die Leistung gegenüber Gästen erbracht wird.

Welche gesetzlichen, vertraglichen oder organisatorischen Pflichten daraus im Einzelnen entstehen, hängt vom jeweiligen Franchisevertrag und von den konkreten Umständen ab. Eine allgemeine Rollenbeschreibung darf deshalb nicht mit einer abschließenden Haftungszuordnung verwechselt werden.

Wer ist bei Problemen in einer Franchise-Filiale rechtlich verantwortlich?

Bei einem konkreten Problem sollte zuerst geklärt werden, wer tatsächlich Betreiber und Vertragspartner ist und worauf der Anspruch beruht. Unterschiedliche Sachverhalte können zu unterschiedlichen Verantwortlichkeiten führen.

Probleme aus einem konkreten Kauf oder einer Bestellung

Hier kann relevant sein, mit welchem Unternehmen der Vertrag zustande gekommen ist und wer die konkrete Leistung erbracht hat. Der Markenname an der Fassade beantwortet diese Frage nicht automatisch.

Probleme mit einem bestimmten Standort

Auch hier sollte die rechtliche Betreiberstruktur der Filiale geprüft werden. Ein Franchisepartner kann rechtlich eigenständig sein, obwohl der Standort unter einer gemeinsamen Marke auftritt.

Probleme mit zentralen Aussagen oder Vorgaben

Wenn sich ein Sachverhalt auf eine Handlung oder Aussage des Franchisegebers selbst bezieht, kann dessen eigener Verantwortungsbereich relevant werden. Ob daraus eine Haftung entsteht, ist jedoch eine Rechtsfrage des konkreten Einzelfalls.

Deshalb gilt: Nicht automatisch „die Zentrale“ oder „die Filiale“ verantwortlich machen, sondern zuerst die beteiligten Rechtsträger und den konkreten Sachverhalt klären.

Was sollte man bei einem konkreten Haftungsfall prüfen?

Für eine erste Einordnung sind vor allem folgende Punkte hilfreich:

  1. Wer ist der tatsächliche Betreiber? Prüfe die rechtlichen Angaben des konkreten Standorts beziehungsweise des Vertragspartners.
  2. Mit wem wurde der Vertrag geschlossen? Je nach Fall können Rechnung, Beleg, Bestellbestätigung oder rechtliche Anbieterangaben relevant sein.
  3. Was genau ist passiert? Der konkrete Sachverhalt entscheidet darüber, welche Pflicht überhaupt betroffen sein könnte.
  4. Welche Partei hat selbst gehandelt? Eine eigene Handlung oder eigene Pflichtverletzung kann für die rechtliche Zuordnung entscheidend sein.
  5. Welche Verträge und gesetzlichen Regeln gelten? Franchisevertrag, Rechtsform und geltendes Recht können die Bewertung beeinflussen.

Bei einem tatsächlichen Schaden, einer Forderung oder einem Streit sollte die konkrete Situation rechtlich geprüft werden. Ein allgemeiner Blogbeitrag kann keine individuelle Rechtsberatung ersetzen.

Wie ist die Verantwortung bei Haus des Döners einzuordnen?

Bei Haus des Döners müssen vier Ebenen klar voneinander getrennt werden:

Ebene Einordnung
Marke Haus des Döners
Franchisegeber Haus des Döners Franchise GmbH
Franchisepartner Kann als Betreiber einzelner Filialen rechtlich eigenständig sein.
Filiale / Standort Der konkrete physische Haus-des-Döners-Standort.

Bestätigt ist, dass die Haus des Döners Franchise GmbH der zentrale Franchisegeber ist. Nicht bestätigt ist dagegen, dass diese Gesellschaft automatisch Betreiber jeder einzelnen Filiale ist. Eine konkrete Betreiberaussage muss deshalb für den jeweiligen Standort separat geprüft werden.

Auch die genaue vertragliche Verteilung von Haftung und Pflichten zwischen Haus des Döners Franchise GmbH und einzelnen Franchisepartnern ist in den bestätigten Projektinformationen nicht vollständig dokumentiert. Daraus sollten keine markenspezifischen Rechtsbehauptungen abgeleitet werden.

Bei einem konkreten Problem mit einer Haus-des-Döners-Filiale sollte deshalb zunächst der tatsächliche Betreiber des Standorts festgestellt und anschließend der konkrete Sachverhalt rechtlich eingeordnet werden.

Bei konkreten Fällen zuerst Betreiber und Sachverhalt klären

Häufig gestellte Fragen zur Haftung beim Franchise-Imbiss

Haftet bei einem Franchise-Imbiss immer der Franchisenehmer?

Nein. Der Franchisenehmer ist zwar grundsätzlich ein rechtlich selbstständiger Unternehmer, die konkrete Haftung hängt aber vom jeweiligen Sachverhalt, den beteiligten Rechtsträgern und den betroffenen Pflichten ab.

Haftet der Franchisegeber für jede Franchise-Filiale?

Nein. Aus der Rolle als Franchisegeber folgt nicht automatisch eine Haftung für jeden Vorgang in jeder Filiale. Entscheidend ist der konkrete Verantwortungsbereich.

Ist der Franchisenehmer rechtlich selbstständig?

Im klassischen Franchise-Modell ja. Der Deutsche Franchiseverband beschreibt Franchisenehmer als rechtlich selbstständige Unternehmer.

Wer ist bei einem Problem in einer Filiale der richtige Ansprechpartner?

Das hängt vom Problem ab. Für die rechtliche Einordnung sollte zunächst geprüft werden, welches Unternehmen die Filiale betreibt und wer Vertragspartner beziehungsweise für den konkreten Vorgang verantwortlich ist.

Ist die Haus des Döners Franchise GmbH Betreiber jeder Filiale?

Das ist nicht bestätigt und darf nicht pauschal behauptet werden. Die Haus des Döners Franchise GmbH ist der Franchisegeber; einzelne Filialen können von rechtlich eigenständigen Franchisepartnern betrieben werden.

Wie ist die Haftung bei Haus des Döners vertraglich geregelt?

Die konkrete vertragliche Haftungsverteilung ist in den bestätigten Projektinformationen nicht vollständig dokumentiert. Deshalb sollten dazu keine pauschalen markenspezifischen Aussagen gemacht werden.

Ersetzt dieser Beitrag eine Rechtsberatung?

Nein. Bei konkreten Ansprüchen, Schäden oder Streitfällen sollte eine individuelle rechtliche Prüfung erfolgen.

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